Allgemeine Geschäftsbedingungen - Kopiererdiscount
Stand: 1.11.2008
§1
Geltung der Bestimmungen
1. Sämtliche Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Bestätigungsschreiben des Käufers unter Hinweis auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen der von Kopiererdiscount vertretenen Firmen gelten auch gegenüber dem Enderwerber der Ware. Auf Wunsch werden diese allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Enderwerber zugänglich gemacht.
§2
Angebote
1. Angebote erfolgen vorbehaltlich der Liefermöglichkeit und freibleibend bezüglich Lieferzeit und Liefermenge. Ein Zwischenverkauf wird ausdrücklich vorbehalten. Diesbezügliche Ersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.
§3
Lieferung
1. Der Verkäufer wählt den für ihn günstigsten Versandweg. Die Kosten des Versands hat der Käufer zu tragen. Beanstandungen bezüglich Menge und Beschädigung der Ware sind vom Auslieferer zu bestätigen und sind innerhalb 5 Tagen ab Zustellung schriftlich zu melden.
2. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführenden Personen oder Institutionen übergeben worden ist. Dies gilt insbesondere, wenn die Ware nicht direkt von Kopiererdiscount geliefert wird.
3. Erfüllungsort für die Lieferung ist der Sitz von Kopiererdiscount.
§4
Zahlung
1. Rechnungen sind zahlbar, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, sofort nach Erhalt netto Kasse. Erfüllungsort für alle Zahlungen ist der Sitz von Kopiererdiscount. Mahnkosten und sonstige Auslagen werden nachgefordert, ebenso Verzugszinsen. Für jede Rücklastschrift wird eine Bearbeitungspauschale von 20,-- EUR berechnet.
2. Verweigerte Nachnahmesendungen werden auf Lager gestellt. Der Besteller hat für diese und alle weiteren Lieferungen Vorkasse zu leisten. Herausgabe der Ware erfolgt Zug um Zug mit der Bezahlung. Kopiererdiscount behält sich vor Lagerkosten in Rechnung zu stellen.
3. Eine Bestellung oder ein Kaufvertrag, die/der in Verbindung mit einer Leasinganfrage erteilt wurde, ist bindend ab dem Tage der Annahme des Vertrags seitens des Leasinggebers. Sollte der Auftraggeber -auch durch Widerruf oder Annahmeverweigerung- die Durchführung des Leasingvertrags vereiteln, so haftet er Kopiererdiscount für den entstandenen Schaden in voller Höhe. Kopiererdiscount ist in diesem Fall berechtigt, den vollen Kaufpreis direkt an den Auftraggeber zu berechnen.
§5
Eigentumsvorbehalt
1. Jede Lieferung erfolgt unter Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und etwaiger Nebenforderungen bleibt die Ware Eigentum von Kopiererdiscount. Die Ware darf bis zur vollständigen Bezahlung weder verpfändet noch sicherungsübereignet werden.
2. Der Käufer darf Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb bei Barzahlung nicht unter den von ihm zu leistenden Einkaufspreis weiterveräußern.
3. Der Käufer tritt schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an Kopiererdiscount ab. Die Abtretung umfasst auch etwaige Nebenforderungen. Zur Sicherung dieser Forderung erfolgt die Abtretung in Höhe des Betrages, den Kopiererdiscount dem Käufer für die mitveräußerte Vorbehaltsware berechnet hat. Eine weitere Abtretung dieser Forderung an Dritte, insbesondere im Rahmen einer Globalzession an Finanzierungsinstitute ist unzulässig.
4. Solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Kopiererdiscount ordnungsgemäß nachkommt, ist er ermächtigt, die an Kopiererdiscount abgetretenen Forderungen aus dem Weiterverkauf im eigenen Namen für Rechnung von Kopiererdiscount einzuziehen. Kopiererdiscount ist ermächtigt, den auf ihr Verlangen zu benennenden Abverkäufer von dem Forderungsübergang Mitteilung zu machen. Bei Nichtbeachtung dieser Abmachung wird Strafantrag gestellt.
5. Bei Zahlungseinstellung des Käufers ist Kopiererdiscount berechtigt die Vorbehaltsware zurückzunehmen. In der Zurücknahme liegt keine Ausübung des Rücktrittsrechts i.S. der §§ 346ff BGB.
§6
Sachmangelhaftung (Gewährleistung)
A. Für private und gewerbliche Verbraucher / Kaufleute / Freiberufler:
A1. Es gilt die gesetzliche Sachmangelhaftungsdauer von 2 Jahren, bei Longlife-Geräten 1 Jahr. Alle Teile, die im Rahmen der normalen Abnutzung (z.B. bei Wartungsarbeiten) ausgetauscht werden müssen, fallen nicht unter die Sachmangelhaftung. Das gleiche gilt für alle anderen Teile, die dem normalen Verschleiß unterliegen. Nicht überholte Gebrauchtgeräte werden als Bastlergeräte unter Ausschluß jeglicher Haftung für Sachmängel verkauft.
A2. Die Ware wird in der Ausführung, Beschaffenheit und Ausstattung geliefert, wie sie marktüblich, bzw. bei Longlife-/Gebrauchtgeräten dem Alter entsprechend, ist. Beanstandungen sind innerhalb 7 Tagen ab Lieferdatum anzuzeigen.
A3. Kopiererdiscount kann den Garantieanspruch verweigern, sofern die vom Hersteller empfohlenen Wartungsintervalle nicht eingehalten wurden oder Wartungen/ Reparaturen am Gerät durch nicht von Kopiererdiscount autorisierte Fachfirmen oder Personen durchgeführt wurden.
B. Nur für Händler/Wiederverkäufer:
B1. Für Neuwaren gelten die Bestimmungen für Sachmangelhaftung unserer Zulieferer. Der Verkauf gebrauchter Waren erfolgt unter Ausschluß jeglicher Haftung für Sachmängel.
§7
Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
1. Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz von Kopiererdiscount, wenn der Käufer Vollkaufmann i.S. des HGB ist.
2. Sollte eine Bestimmung in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen. Sollten diese nicht ausreichen, ist die unwirksame Bestimmung derart umzudeuten, dass der von beiden Teilen angestrebte wirtschaftliche Erfolg möglichst erreicht wird.
§8
Reparaturen/Serviceleistungen
1. Reparaturen und Serviceleistungen werden auftragsgemäß abgewickelt. Sofern ein Kostenvoranschlag erstellt worden ist, so darf der Rechnungsbetrag die veranschlagte Summe ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber nicht mehr als 10% übersteigen. Sämtliche Reparaturkosten sind sofort nach Abschluss der Reparatur, bzw. Rücklieferung des Geräts fällig und zahlbar. Die Techniker und Fahrer von Kopiererdiscount haben hierzu Inkassovollmacht.
2. Sollte eine Zahlung nicht entsprechend Ziff. 1 erfolgen, so hat Kopiererdiscount ein Rückbehaltungsrecht an dem reparierten Gerät und kann es nach einer Aufbewahrungsfrist von 14 Tagen anderweitig zum Verkauf anbieten. Eventuelle Differenzen werden ausgeglichen.
3. Für eingebaute Ersatzteile gilt die Sachmangelhaftung sinngemäß entsprechend §6. Alle Teile, die im Rahmen der normalen Abnutzung (z.B. bei Wartungsarbeiten) ausgetauscht werden müssen, fallen nicht unter die Sachmangelhaftung.
Stand: 1.11.2008
§1
Geltung der Bestimmungen
1. Sämtliche Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Bestätigungsschreiben des Käufers unter Hinweis auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen der von Kopiererdiscount vertretenen Firmen gelten auch gegenüber dem Enderwerber der Ware. Auf Wunsch werden diese allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Enderwerber zugänglich gemacht.
§2
Angebote
1. Angebote erfolgen vorbehaltlich der Liefermöglichkeit und freibleibend bezüglich Lieferzeit und Liefermenge. Ein Zwischenverkauf wird ausdrücklich vorbehalten. Diesbezügliche Ersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.
§3
Lieferung
1. Der Verkäufer wählt den für ihn günstigsten Versandweg. Die Kosten des Versands hat der Käufer zu tragen. Beanstandungen bezüglich Menge und Beschädigung der Ware sind vom Auslieferer zu bestätigen und sind innerhalb 5 Tagen ab Zustellung schriftlich zu melden.
2. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführenden Personen oder Institutionen übergeben worden ist. Dies gilt insbesondere, wenn die Ware nicht direkt von Kopiererdiscount geliefert wird.
3. Erfüllungsort für die Lieferung ist der Sitz von Kopiererdiscount.
§4
Zahlung
1. Rechnungen sind zahlbar, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, sofort nach Erhalt netto Kasse. Erfüllungsort für alle Zahlungen ist der Sitz von Kopiererdiscount. Mahnkosten und sonstige Auslagen werden nachgefordert, ebenso Verzugszinsen. Für jede Rücklastschrift wird eine Bearbeitungspauschale von 20,-- EUR berechnet.
2. Verweigerte Nachnahmesendungen werden auf Lager gestellt. Der Besteller hat für diese und alle weiteren Lieferungen Vorkasse zu leisten. Herausgabe der Ware erfolgt Zug um Zug mit der Bezahlung. Kopiererdiscount behält sich vor Lagerkosten in Rechnung zu stellen.
3. Eine Bestellung oder ein Kaufvertrag, die/der in Verbindung mit einer Leasinganfrage erteilt wurde, ist bindend ab dem Tage der Annahme des Vertrags seitens des Leasinggebers. Sollte der Auftraggeber -auch durch Widerruf oder Annahmeverweigerung- die Durchführung des Leasingvertrags vereiteln, so haftet er Kopiererdiscount für den entstandenen Schaden in voller Höhe. Kopiererdiscount ist in diesem Fall berechtigt, den vollen Kaufpreis direkt an den Auftraggeber zu berechnen.
§5
Eigentumsvorbehalt
1. Jede Lieferung erfolgt unter Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und etwaiger Nebenforderungen bleibt die Ware Eigentum von Kopiererdiscount. Die Ware darf bis zur vollständigen Bezahlung weder verpfändet noch sicherungsübereignet werden.
2. Der Käufer darf Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb bei Barzahlung nicht unter den von ihm zu leistenden Einkaufspreis weiterveräußern.
3. Der Käufer tritt schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an Kopiererdiscount ab. Die Abtretung umfasst auch etwaige Nebenforderungen. Zur Sicherung dieser Forderung erfolgt die Abtretung in Höhe des Betrages, den Kopiererdiscount dem Käufer für die mitveräußerte Vorbehaltsware berechnet hat. Eine weitere Abtretung dieser Forderung an Dritte, insbesondere im Rahmen einer Globalzession an Finanzierungsinstitute ist unzulässig.
4. Solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Kopiererdiscount ordnungsgemäß nachkommt, ist er ermächtigt, die an Kopiererdiscount abgetretenen Forderungen aus dem Weiterverkauf im eigenen Namen für Rechnung von Kopiererdiscount einzuziehen. Kopiererdiscount ist ermächtigt, den auf ihr Verlangen zu benennenden Abverkäufer von dem Forderungsübergang Mitteilung zu machen. Bei Nichtbeachtung dieser Abmachung wird Strafantrag gestellt.
5. Bei Zahlungseinstellung des Käufers ist Kopiererdiscount berechtigt die Vorbehaltsware zurückzunehmen. In der Zurücknahme liegt keine Ausübung des Rücktrittsrechts i.S. der §§ 346ff BGB.
§6
Sachmangelhaftung (Gewährleistung)
A. Für private und gewerbliche Verbraucher / Kaufleute / Freiberufler:
A1. Es gilt die gesetzliche Sachmangelhaftungsdauer von 2 Jahren, bei Longlife-Geräten 1 Jahr. Alle Teile, die im Rahmen der normalen Abnutzung (z.B. bei Wartungsarbeiten) ausgetauscht werden müssen, fallen nicht unter die Sachmangelhaftung. Das gleiche gilt für alle anderen Teile, die dem normalen Verschleiß unterliegen. Nicht überholte Gebrauchtgeräte werden als Bastlergeräte unter Ausschluß jeglicher Haftung für Sachmängel verkauft.
A2. Die Ware wird in der Ausführung, Beschaffenheit und Ausstattung geliefert, wie sie marktüblich, bzw. bei Longlife-/Gebrauchtgeräten dem Alter entsprechend, ist. Beanstandungen sind innerhalb 7 Tagen ab Lieferdatum anzuzeigen.
A3. Kopiererdiscount kann den Garantieanspruch verweigern, sofern die vom Hersteller empfohlenen Wartungsintervalle nicht eingehalten wurden oder Wartungen/ Reparaturen am Gerät durch nicht von Kopiererdiscount autorisierte Fachfirmen oder Personen durchgeführt wurden.
B. Nur für Händler/Wiederverkäufer:
B1. Für Neuwaren gelten die Bestimmungen für Sachmangelhaftung unserer Zulieferer. Der Verkauf gebrauchter Waren erfolgt unter Ausschluß jeglicher Haftung für Sachmängel.
§7
Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
1. Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz von Kopiererdiscount, wenn der Käufer Vollkaufmann i.S. des HGB ist.
2. Sollte eine Bestimmung in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen. Sollten diese nicht ausreichen, ist die unwirksame Bestimmung derart umzudeuten, dass der von beiden Teilen angestrebte wirtschaftliche Erfolg möglichst erreicht wird.
§8
Reparaturen/Serviceleistungen
1. Reparaturen und Serviceleistungen werden auftragsgemäß abgewickelt. Sofern ein Kostenvoranschlag erstellt worden ist, so darf der Rechnungsbetrag die veranschlagte Summe ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber nicht mehr als 10% übersteigen. Sämtliche Reparaturkosten sind sofort nach Abschluss der Reparatur, bzw. Rücklieferung des Geräts fällig und zahlbar. Die Techniker und Fahrer von Kopiererdiscount haben hierzu Inkassovollmacht.
2. Sollte eine Zahlung nicht entsprechend Ziff. 1 erfolgen, so hat Kopiererdiscount ein Rückbehaltungsrecht an dem reparierten Gerät und kann es nach einer Aufbewahrungsfrist von 14 Tagen anderweitig zum Verkauf anbieten. Eventuelle Differenzen werden ausgeglichen.
3. Für eingebaute Ersatzteile gilt die Sachmangelhaftung sinngemäß entsprechend §6. Alle Teile, die im Rahmen der normalen Abnutzung (z.B. bei Wartungsarbeiten) ausgetauscht werden müssen, fallen nicht unter die Sachmangelhaftung.





0 ARTIKEL